Willkommen

Datenschutzadvokat

Über uns

Wir stellen uns vor

Thomas Lang ist Ihr Datenschutzadvokat in Stuttgart.

Er ist seit über 20 Jahren Anwalt und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Datenschutzrecht. Schwerpunkt ist hier unter anderem der Beschäftigtendatenschutz. Er berät und vertritt Unternehmen und Privatpersonen in der kompletten Bandbreite des Datenschutzrechts.

Daneben ist zertifizierter Datenschutzbauftragter und Datenschutzauditor. Gemeinsam mit seinen Kollegen betreut er zahlreiche Organisationen bei der Einführung und Weiterentwicklung von Datenschutzmanagmentsystemen.
Wir stellen die Meldeplattform zur Hinweisbearbeitung und erfüllen die Aufgaben als unabhängige Ombudsperson/Meldestelle. Wir bieten eine pragmatische und kostengünstige Lösung für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes für Unternehmen und Kommunen.

Thomas Lang

Rechtsanwalt

Thomas Lang, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Zertifizierter Datenschutzauditor (Bitkom e.V.),  Dozent IHK Heilbronn-Franken, arbeitet seit vielen Jahren als Anwalt in den Bereichen Arbeitsrecht und Datenschutzrecht. Insbesondere der Schwerpunkt Beschäftigtendatenschutz und Kundendatenschutz wird in unserem Team von Herrn RA Lang betreut.
Er verfügt über die erforderliche Prozesserfahrung vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht (siehe auch weiter unten unter Aktuelles und das von ihm erreichte Urteil vor dem BAG, Urteil vom 17.10.2024, Az. 8 AZR 42/24).

Fabian Henkel

Dipl.-Betriebswirt

Fabian Henkel, Diplom-Betriebswirt (FH), Dozent Hochschule Pforzheim, Datenschutzbeauftragter seit 2012, Experte für digitale Online-Medien, Zertifizierter Datenschutzbeauftragter, arbeitet bereits seit 2012 branchenübergreifend als Datenschutzbeauftragter. Es gibt nichts, was er nicht kennt. Im Team bringt er seine Expertise für Digitale Medien, Online-Marketing, IT-Systemberatung und IT-Security ein.

Unsere Leistungen
im Überblick

Datenschutzberatung und Externer Datenschutzbeauftragter aus Stuttgart

Eine gute Datenschutzberatung muss praxiorientiert, organisationsbezogen und zielgerichtet erfolgen.

Wir betreuen Sie als externe Ansprechpartner und stellen Ihnen erfahrene Datenschutzbeauftragte als persönlichen Anpsrechpartner zur Seite.

Allem Anfang wohnt ein Zauber inne.
Das Datenschutzaudit, die Bestandsaufnahme.

Die Einhaltung gesetzlicher Datenschutzanforderungen ist nur möglich, wenn alle Beschäftigten sensibilisiert sind.

Wir stellen die Meldeplattform zur Hinweisbearbeitung und erfüllen die Aufgaben als unabhängige Ombudsperson/Meldestelle

Das Datenschutzaudit rechnen wir auf Stundenbasis ab. Die Kosten pro Stunde liegen zwischen 120,00 – 140,00 €.

Wir beraten Unternehmen und Privatprsonen in allen Rechtsfragen rund um das Thema Datenschutzrecht.

Aktuelles

Wir halten Sie auf dem Laufenden in Sachen Datenschutz. Egal, ob es neue gesetzliche Regelungen oder Urteile aus dem Bereich Datenschutz gibt. Wir informieren Sie individuell und mit unserem Datenschutz-Newsletter. In regelmäßigen Abständen bieten wir Webinare zu aktuellen Themen an. Für unsere Kunden selbstverständlich kostenlos.

24.6.2026

BAG Urteil vom 17.10.2024 durch das BVerfG bestätigt:
RA Thomas Lang, Anwalt für Datenschutz und Arbeitsrecht in Stuttgart setzt Auskunftsrechte durch


Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 17.10.2024 (Az. 8 AZR 42/24) stärkt die Rechte von Arbeitnehmern auf Einsicht in ihre Personalakte erheblich. Auch vor dem Bundesverfassungsgericht hatte die Entscheidung Bestand: Mit Beschluss vom 20.03.2026 (Az. 2 BvR 211/25) wurde die Verfassungsbeschwerde abgewiesen.
Rechtsanwalt Thomas Lang, Anwalt für Datenschutzrecht und Arbeitsrecht in Stuttgart, konnte damit die Rechte seiner Mandantin erfolgreich bis zur höchsten Instanz durchsetzen.

Einsicht in die Personalakte:
Das Bundesarbeitsgericht stellte klar, dass Arbeitnehmer Anspruch auf Einsicht in ihre vollständige Personalakte haben – auch gegenüber kirchlichen Arbeitgebern.

BAG: Einsicht in Personalakte auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Urteil bestätigt:
• Anspruch auf Einsicht und Herausgabe von Dokumenten
• Gültigkeit auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
• Stärkung der Rechte im Arbeitsrecht und Datenschutzrecht
Gerade für Arbeitnehmer ist diese Entscheidung praktisch relevant, etwa bei:
• Verdacht auf unrichtige Einträge in der Personalakte

Was bedeutet „materielle Personalakte“ im Arbeitsrecht?
Das BAG definiert die Personalakte umfassend.
Zur sogenannten materiellen Personalakte gehören:
• interne Protokolle
• Bewertungen und Vermerke
• Schriftstücke mit Bezug zum Arbeitsverhältnis

Damit können auch Dokumente herausverlangt werden, die Arbeitgeber nicht ausdrücklich als Personalakte führen.

Bundesverfassungsgericht bestätigt BAG: Kein Vorrang für kirchliche Sonderrechte
Verfassungsbeschwerde erfolglos.


Die Kirchengemeinde berief sich auf ihr Selbstbestimmungsrecht – ohne Erfolg.
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an.
Datenschutz und Grundrechte setzen Grenzen.

Das Gericht stellte klar:
• Auch kirchliche Arbeitgeber müssen Grundrechte beachten
• Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat großes Gewicht
• Eine pauschale Verweigerung von Einsicht ist unzulässig

Bedeutung für Datenschutzrecht und Arbeitsrecht in Stuttgart
Diese Entscheidung ist besonders relevant für Mandanten, die anwaltliche Hilfe im
Datenschutzrecht und/oder Arbeitsrecht suchen.
Ihre Rechte als Arbeitnehmer:
✔ Einsicht in gespeicherte personenbezogene Daten
✔ Kontrolle über Ihre Personalakte
✔ Möglichkeit, sich gegen falsche Einträge zu wehren

Wann ein Anwalt für Datenschutz in Stuttgart helfen kann
Eine rechtliche Beratung ist sinnvoll bei:
• Verweigerung der Einsicht in die Personalakte
• Unklaren oder belastenden Einträgen
• Streit mit Arbeitgebern (auch im kirchlichen Bereich)
• Durchsetzung von Auskunftsansprüchen nach Art. 15 DSGVO

Erfolg der Kanzlei Datenschutzadvokat
Die Kanzlei Datenschutzadvokat unter der Leitung von Rechtsanwalt Thomas Lang hat das Verfahren erfolgreich durch alle Instanzen geführt – vom Arbeitsgericht bis zum Bundesverfassungsgericht.
Als Anwalt für Datenschutzrecht in Stuttgart liegt der Fokus auf der Durchsetzung von:
• Auskunftsansprüchen
• Datenschutzrechten
• Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO

Das Urteil zeigt:
– Arbeitnehmer können Einsicht in ihre Personalakte verlangen
– Das gilt auch im kirchlichen Arbeitsrecht
– Der Anspruch besteht auch nach dem Arbeitsverhältnis

Die Entscheidung ist ein wichtiger Meilenstein im Datenschutzrecht und Arbeitsrecht und findet entsprechenden Niederschlag in der juristischen Fachpresse.

FAQ: Anwalt Stuttgart Datenschutz – Einsicht in die Personalakte
Habe ich ein Recht auf Einsicht in meine Personalakte?
Ja. Arbeitnehmer haben ein umfassendes Einsichtsrecht in ihre Personalakte. Dieses ergibt sich aus arbeitsrechtlichen Vorschriften und dem Datenschutzrecht.

Gilt das auch nach Kündigung oder Renteneintritt?
Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass dieses Recht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht.

Können auch kirchliche Arbeitgeber die Einsicht verweigern?
Nein, nicht pauschal.
Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass auch kirchliche Arbeitgeber die Rechte der Arbeitnehmer beachten müssen.

Welche Rolle spielt die DSGVO?
Die DSGVO (Art. 15) gibt zusätzlich einen Anspruch auf Auskunft über personenbezogene Daten. Im entschiedenen Fall war jedoch das Arbeitsrecht entscheidend.

Anwalt Datenschutz Stuttgart: BAG Urteil Personalakte Kirche 2024
Anwalt für Datenschutz in Stuttgart erklärt BAG Urteil 17.10.2024: Einsicht in Personalakte auch bei kirchlichen Arbeitgebern – jetzt informieren.
URL:/anwalt-datenschutz-stuttgart-personalakte-bag-urteil
























































 
 

 

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