
PRAXISWORKSHOP-DATENSCHUTZ – AUSGEWÄHLTE DSGVO THEMEN UND DEREN PRAKTISCHE UMSETZUNG (FORTBILDUNG FÜR BETRIEBLICHE DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE)
TERMIN: 25.10.2019
UHRZEIT: 09:00 – 13:00 UHR
ORT: IHK HEILBRONN-FRANKEN
KOSTENPFLICHTIG (50,00 €)
Aufgrund großer Nachfrage bieten wir eine Wiederholung unseres Praxisworkshops Datenschutz vom 17.05.2019 an!
Die Regelungen der DSGVO und des BDSG sind allgemein und noch ohne konkrete Rechtsprechung. Dies führt zu Unsicherheit hinsichtlich der umzusetzenden Datenschutz-Maßnahmen im Unternehmen.
Ziel ist es, Ihnen mehr Sicherheit und Wissen für die Umsetzung in der Praxis zu geben.
Dieser Workshop richtet sich an betriebliche Datenschutzbeauftragte und andere Interessierte. Die Veranstaltung dient zur Auffrischung und Aktualisierung Ihrer spezifischen Kenntnisse. Zahlreiche Themenkomplexe des betrieblichen Datenschutzes werden gemeinsam erarbeitet, auf Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung bzw. der von den Aufsichtsbehörden ausgeübten Praxis verwiesen.
Voraussetzung für die Teilnahme sind grundlegende Kenntnisse im Bereich Datenschutzrecht und -organisation.
WORKSHOP-INHALT:
- Technisch-Organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Vorgehensweise bei der Erstellung
Erforderliche Inhalte und Musterbeispiele
Welche TOMs müssen im Unternehmen getroffen werden und welche Angaben müssen in den TOMs zwingend enthalten sein? - Auftragsverarbeitungsverträge
In vielen Fällen ist klar, wann ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden muss. Bei einigen externen Dienstleistern, ergeben sich jedoch Unklarheiten:
Was ist mit dem Steuerberater, der die Lohnabrechnung erstellt?
Was ist mit der Druckerei, die die Visitenkarten für die Mitarbeiter druckt?
Dem IT-Dienstleister? - Erfüllung der Informationspflichten aus Art. 13, 14 DSGVO und Erfüllung der Auskunftsansprüche nach Art. 15 DSGVO
Insbesondere gegenüber Kunden, Geschäftsansprüchen, Mitarbeitern und Bewerbern.
Was muss drinstehen und wie können die Pflichten in der betrieblichen Praxis umgesetzt werden? - Beschäftigtendatenschutz
Welche personenbezogenen Daten Ihrer Mitarbeiter dürfen Sie verarbeiten?
Wann brauchen Sie eine gesonderte Einwilligung für die Verarbeitung der Daten?
Die Verpflichtung der Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit: Form und Inhalt
Erforderlichkeit von Datenschutzschulungen – ja oder nein
Erforderlichkeit einer IT-Nutzungsrichtlinie im Unternehmen
Mitarbeiter-Screening
Beteiligungsrechte Betriebsrat
Freiwilligkeit der Einwilligung im Arbeitsverhältnis
Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 bei GPS-Tracking, Videoüberwachung der Mitarbeiter - Aktuelle Entwicklungen
Beschäftigen Sie noch Themen die hier fehlen und unbedingt mit aufgenommen und besprochen werden sollten? Gerne können Sie uns diese bei Ihrer Anmeldung über das „Bemerkungsfeld“ mitteilen.
REFERENT:
Thomas Lang
Fachanwalt für Arbeitsrecht & zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Stuttgart
BITTE BEACHTEN SIE, DASS DIE TEILNEHMERPLÄTZE BEGRENZT SIND!
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung!
Thomas Lang
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht & zertifizierter Datenschutzbeauftragter
https://www.datenschutzadvokat.de